Liebe Eltern,

das Kultusministerium hat mit der Rundverfügung 15-2021 folgendes bekanntgegeben:

Erziehungsberechtigten und sonstigen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt.
Dies bezieht sich auf das Gebäude und den Schulhof!

Sie dürfen das Schulgelände nur Betreten, wenn Sie einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona Test nachweisen.
Hier gilt kein Selbstschnelltest, sondern ein PCR-Test oder PoC-Antigen-Test (z.B. durchführbar bei den Testzentren in WHV).

Wenn Sie unbedingt das Schulgelände/Gebäude betreten müssen, vereinbaren Sie bitte im Sekretariat einen Termin und nennen Sie Ihr Anliegen.
Sie müssen die Bescheinigung über den negativen Corona-Test unbedingt zu diesem Termin mitbringen.
Es wird Sie jemand an der Tür abholen!