Ihr Kind wird im August 2020 schulpflichtig. Gemäß § 54a des Niedersächsischen Schulgesetzes muss bei allen Schulanfängern ein Sprachfeststellungsverfahren durchgeführt werden, um den Sprachstand zu ermitteln und eventuelle Fördermaßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache vor der Einschulung einzuleiten. Dieses Sprachfeststellungsverfahren führt der Kindergarten Ihres Kindes durch. Die schulärztliche Untersuchung und die Feststellung der Schulfähigkeit werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Anmeldung für die Einschulung 2020/2021 findet am

Dienstag, 07.05.2019 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Bringen Sie bitte für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde
  • Falls Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind besitzen, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

Ihr Kind muss an diesem Tag nicht bei der Anmeldung anwesend sein, darf aber selbstverständlich mitkommen.

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