Liebe Eltern,

das Kultusministerium hat soeben neue Regelungen für das freiwillige Zurücktreten mitgeteilt.

Die Regelungen gelten für die Schuljahre 2021/2022 bis 2023/2024.

Die Klassenleitung wird auf Sie zukommen, wenn eine Wiederholung der Klasse sinnvoll ist.
Selbstverständlich können Sie sich auch an die Klassenleitung wenden, wenn Sie über eine Wiederholung des Schuljahres nachdenken.
Der Antrag auf „freiwilliges Zurücktreten“ muss im Schuljahr 2020/2021 vor dem 1. Juni 2021 ausgefüllt in der Schule abgegeben werden.

Das Formular finden Sie unter: https://gs-muehlenweg.de/formulare/

Über den Antrag wird in der Zeugniskonferenz erst am Ende des Schuljahres 2020/2021 entschieden.
Es ist hier zu prüfen, ob möglicherweise andere Ursachen als die pandemiebedingten Lernrückstände für die Leistungsschwäche einer Schülerin oder eines Schülers vorhanden sind.
Zudem muss geprüft werden, ob das freiwillige Zurücktreten eine geeignete Maßnahme ist, um diesen Ursachen entgegenzuwirken.
Die Klassenkonferenz entscheidet dann erst, ob Ihr Kind die Klasse wiederholen kann.