Liebe Eltern,

ich möchte Ihnen Informationen zur Testpflicht weiter geben.

Testpflicht bei Kindern:
Schüler, die mit dem Corona-Virus infiziert waren und vollständig genesen sind, müssen sich nicht mehr morgens vor Schulbeginn testen.
Bitte reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, dass Ihr Kind vollständig genesen ist.
Ihr Kind erhält dann keine Selbstschnelltests mehr. Sie müssen dann natürlich auch den grünen/gelben Zettel nicht mehr unterschreiben!

Testpflicht beim Betreten des Schulgeländes/Gebäudes:
Folgende Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie das Schulgelände/Gebäude betreten müssen:

  • Sie sind genesen und legen eine ärztliche Bescheinigung über die vollständige Genesung vor.
  • Sie sind zweimal geimpft und weisen dies durch eine ärztliche Bescheinigung oder Ihren Impfpass nach.
  • Sie haben einen gültigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Bescheinigung über den durchgeführten Test mit negativem Ergebnis bitte mitbringen!
  • Sie haben einen gültigen negativen POC-Test (z.B. von WHV testet), der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Bescheinigung über den durchgeführten Test mit negativem Ergebnis bitte mitbringen!