Liebe Eltern,

für die Notbetreuung gibt es eine Neuerung (rot markiert):

Eltern, die in bestimmten Berufsgruppen tätig sind, dürfen ihre Kinder in die Schule zur Notbetreuung (8.00 – 13.00 Uhr) geben.
Wie ich Ihnen in meiner Mail am 22.03. schon mittgeteilt habe, reicht es aus, wenn ein Erziehungsberechtigter diesem Personenkreis angehört.

Die folgenden Berufsgruppen sind hier explizit genannt:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung(Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).

Bitte melden Sie Ihre Kinder mit beiliegendem Formluar im Anhang für die Notbetreuung an. Anmeldung Notbetreuung ab 06.04.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende.

Bleiben Sie gesund!